BfTG stellt Alternativmodell vor
Nach der Antwort des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft auf eine Anfrage der FDP zur Stillhaltefrist bei der Registrierungspflicht für E-Zigaretten, reagiert das Bündnis für Tabakfreien Genuss mit einem Alternativmodell. Dieses Modell, das im Wesentlichen einen Wegfall der Wartefrist vorsieht, soll zukünftig bei Gesprächen auf Bundes- und EU-Ebene als Vorgabe dienen.
Pressemeldung des BfTG vom 23.01.2019
Wachsende Aufmerksamkeit für wichtiges Branchenthema
Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur Registrierungspflicht: Bundesregierung hat keine validen Zahlen zur praktischen Umsetzung in den Bundesländern
Berlin, 23.01.2019 – Die Antwort der Bundesregierung – genauer des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) – auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zu einem Top-Thema der Branche liegt dem BfTG vor. Es geht um die 6-Monatsfrist bei der Registrierungspflicht für E-Zigaretten (Link zur Antwort). Die Antworten der Regierung sind unbefriedigend. Trotzdem wertet das BfTG die Anfrage als Erfolg für die Branche.
Hintergrund: Nach der Europäischen Tabakproduktrichtlinie (TPD2) müssen E-Zigaretten sechs Monate vor dem Verkauf in der EU registriert werden. Das Ziel ist, Produkte, die europäischen Standards nicht entsprechen, vom EU-Markt fernzuhalten. Die Praxis zeigt aber, dass immer häufiger das genaue Gegenteil der Fall ist. Immer mehr Importeure – allen voran aus China – umgehen die Regelung und sichern sich so einen erheblichen Vermarktungs-Vorsprung. Für die heimischen Händler, die sich pflichtschuldig an die Stillhaltefrist von oben halten, hat dies klare Wettbewerbsnachteile zur Folge.
Erfolg trotz ausweichender Antworten
Das Thema brennt der Branche mehr und mehr auf den Nägeln. Gut und richtig, dass der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Gero Hocker mit seiner Kleinen Anfrage mal genauer hingeschaut hat, wie effizient und praxisfest die europaweit geltende Stillhaltefrist wirklich ist. Die Antworten des zuständigen BMEL erwecken aber den Eindruck, dass Ministerium und Bundesregierung sich nur wenig zuständig fühlen. So gut wie bei jeder Frage der Liberalen zur praktischen Umsetzung der Frist wird lapidar auf andere Zuständigkeiten verwiesen, mal nach unten in die Länder, mal nach oben zur EU.
Mit der Anfrage ist ein erster wichtiger Schritt erfolgt. Denn gerade diese Reaktion zeigt die Notwendigkeit zur Aufklärung hinsichtlich eines wichtigen Themas für einen stark wachsenden deutschen Wirtschaftszweig. „Das Ziel der Anfrage der FDP bestand darin, Aufmerksamkeit für ein Thema zu erzielen, das der Branche seit Jahren schwer zu schaffen macht. Dies hat funktioniert, denn die Wahrnehmung für die Sinnlosigkeit der Sechsmonatsfrist wurde erhöht. Das ist ein Erfolg, auf dem wir in der gezielten Ansprache aufbauen können. Wir werden alles dafür tun, dass diese Form der Fehlregulierung beendet wird”, sagt Dustin Dahlmann, der Vorsitzende des Bündnisses für Tabakfreien Genuss.
Zeit für ein Alternativmodell
Als Branchenverband wirbt das BfTG jetzt mit einem politisch umsetzbaren Alternativmodell zur Stillhaltefrist, das der Branchen-Realität standhält und den Unternehmen wieder mehr Eigenverantwortung zugesteht. Einheimische Händler in Europa müssen ihr Produkt wieder direkt nach der Registrierung verkaufen können. Produktsicherheit und Marktüberwachung inklusive Kontrolle durch die zuständigen Behörden werden beibehalten. Nicht regelkonforme Produkte können nach wie vor von der Behörde jederzeit vom Markt genommen werden. Die Einhaltung der Vorgaben wird – wie derzeit -, bevor das Produkt auf den Markt geht, vom Händler z.B. per Labornachweis nachgewiesen. Mit diesem Modell und ohne die praxis-absurde „Warteschleife“ fehlt der Anreiz für Verbraucher, möglicherweise minderwertige Ware aus dem Ausland zu bestellen. Genau mit diesem Modell wird das BfTG jetzt in die weiteren Gespräche in der Bundespolitik und auf EU-Ebene gehen.
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