Tabakwerbeverbot wird ausgeweitet
Nach Informationen der DTZ ist die Ausweitung des Tabakwerbeverbots so gut wie beschlossen. Das Tabakwerbeverbot soll dann Außenwerbung für Tabakwaren und Tabakerhitzer umfassen. Es kommt jedoch erst zum 1. Januar 2022, nicht, wie ursprünglich geplant, 2020. Auch die kostenlose Abgabe von Tabakprodukten ist ab diesem Zeitraum nicht mehr erlaubt. Zigarren sollen von der Regelung ausgenommen werden.
Die E-Zigarette bleibt von der Ausweitung des Tabakwerbeverbots unberührt. Voraussetzung dafür ist, dass nicht mit Gesundheitsargumenten geworben wird und die Werbung sich nicht an Jugendliche richtet. Dies ist bereits heute schon durch §21 des Tabakerzugnisgesetzes geregelt.
Besonders interessant ist, dass man offenbar plant, zur Regelung der E-Zigarette ein eigenes, losgelöstes Gesetz zu entwerfen, welches vorrangig die Produktsicherheit sowie den Schutz der Konsumenten sicher stellen soll. Für dieses Gesetz gibt es allerdings noch keinen Zeitplan.
Zuletzt hatte unter anderem die neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig (CSU) ein umfassendes Tabakwerbeverbot gefordert, welches auch E-Zigaretten mit und ohne Nikotin beinhalten sollte.